Betreiber, nicht Anbieter.
Was seit 2. August gilt.
Seit dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act vollständig. Nur 11 % der Versicherungsmakler wissen, was das konkret für sie bedeutet. Dieser Beitrag erklärt, was du als Betreiber von KI-Systemen jetzt tun musst: welche Tools zählen, welche Artikel greifen, was in 14 Tagen erledigt ist.
Seit dem 2. August 2026 gilt der EU AI Act vollständig. Laut einer Branchenumfrage von Asscompact wissen nur 11 % der Versicherungsmakler, welche konkreten Anforderungen das für sie bedeutet. Dieser Beitrag erklärt, was Makler als Betreiber von KI-Systemen, nicht als Anbieter, jetzt tun müssen. Kein Theorie-Überblick. Nur die Punkte, die dich tatsächlich betreffen.
Du bist Betreiber, nicht Anbieter. Das ist der Unterschied.
Der EU AI Act unterscheidet zwei Hauptrollen: Anbieter entwickeln KI-Systeme und bringen sie in den Verkehr. Betreiber setzen KI-Systeme in ihrem professionellen Alltag ein.
Als Versicherungsmakler bist du fast immer Betreiber. Du entwickelst kein Sprachmodell, du bringst keinen Chatbot-Dienst auf den Markt. Du nutzt Claude, ChatGPT oder ein CRM mit eingebetteter KI-Funktion für deine Arbeit. Das ist die Betreiber-Rolle nach Art. 2 Abs. 1 lit. d EU-KI-VO.
Was das konkret bedeutet: Deine Pflichten sind schlanker als die eines Anbieters. Du brauchst keine Konformitätsbewertung nach Art. 43, kein technisches Dossier nach Art. 11, kein Post-Market-Monitoring-System. Aber du hast eigene Pflichten, und die gelten ab sofort.
Wichtigste Grundregel: Die Pflichten skalieren mit der Risikoklasse des KI-Systems. Ein Chatbot, der Kunden bei der Terminbuchung hilft, erzeugt andere Pflichten als ein System, das Risikoeinschätzungen für Lebensversicherungstarife trifft.
Die hier beschriebenen Pflichten beziehen sich auf die Betreiber-Rolle nach EU-KI-VO (EU) 2024/1689. Rechtliche Einzelfragen bitte mit deiner Kanzlei klären.
Welche KI-Systeme du wahrscheinlich schon betreibst
Bevor du prüfst, was gilt, brauchst du eine Bestandsaufnahme. Typische KI-Systeme im Makleralltag 2026:
- ChatGPT, Claude, Gemini für Protokollentwürfe, E-Mail-Entwürfe, Recherche
- KI-gestützte CRM-Funktionen, z. B. Salesforce Einstein, HubSpot AI, nVia KI-Assistent
- Chatbots auf der Makler-Website: FAQ-Bots, Lead-Capture, Terminbuchung
- Maklersoftware mit KI-Komponente: Assfinet, Netzwerk L, BiPRO-basierte Auswertungen
- Browser-Extensions mit KI-Funktion (Grammarly Business, Copilot Edge)
- E-Mail-KI wie Superhuman AI oder ähnliche Tools
Auch eingebettete KI zählt. Wenn dein CRM-Anbieter seit letztem Jahr eine „KI-Empfehlungsfunktion" hat und du sie nutzt, bist du Betreiber dieses Teilsystems.
Erstelle jetzt eine Liste aller Tools. Ein einfaches Format reicht: Tool-Name, Anbieter, Nutzungszweck, Datentyp (personenbezogen ja/nein). Das ist das Fundament für alles Weitere und der erste Nachweis, den eine Behörde verlangen kann.
Google Workspace und Microsoft 365 Copilot werden seit 2024/2025 mit KI-Funktionen ausgeliefert. Wenn du diese aktiviert hast, betreibst du KI im Sinne der Verordnung.
Risikoklasse bestimmen: Wann wird es ernst für Makler?
Der EU AI Act definiert vier Risikoklassen:
Minimal (keine Pflichten außer Art. 4): Spam-Filter, Rechtschreibkorrektur, Standard-FAQ-Chatbot ohne Entscheidungsfunktion. Das gilt für die meiste Marketing- und Produktivitäts-KI im Makleralltag.
Begrenzt (Art. 50, Transparenzpflichten): Jedes KI-System, das mit natürlichen Personen interagiert, also dein Kunden-Chatbot. Hier greift die Offenlegungspflicht.
Hoch (Art. 8–15 plus Art. 26 Betreiberpflichten): Systeme aus Anhang III der KI-VO. Relevant für Makler: Anhang III Nr. 5 lit. b, KI-Systeme, die zur Bewertung von Risiken und Preisgestaltung bei Lebens- und Krankenversicherungen eingesetzt werden. Konkret: Wenn du ein Tool nutzt, das Tarifempfehlungen für BU oder PKV generiert.
Verboten (Art. 5): Social Scoring, biometrische Massenüberwachung, manipulative Systeme. Für Versicherungsmakler in der Regel nicht relevant.
Für 85–90 % der Solo-Makler und kleinen Maklerbüros gilt: Du bewegst dich in der minimalen oder begrenzten Risikoklasse. Nur wer aktiv KI-gestützte Tarifierungs- oder Risikoselektions-Software einsetzt, landet in der hohen Risikoklasse mit dem vollen Art.-26-Pflichtenprogramm.
Praktischer Check: Liegt dein System in Anhang III Nr. 5 lit. b? Frag deinen Software-Anbieter direkt: „Ist das System als Hochrisiko-KI nach Anhang III EU AI Act registriert?" Der Anbieter ist verpflichtet, dir das zu sagen.
Art. 4 EU AI Act: Die Schulungspflicht und warum sie viele schon verpasst haben
Art. 4 gilt seit 2. Februar 2025 und wird ab 3. August 2026 aktiv überwacht.
Art. 4 EU-KI-VO verpflichtet alle Betreiber, sicherzustellen, dass ihr Personal KI kompetent einsetzt. Kein Einheitszertifikat, kein vorgeschriebener Kurs, aber ein dokumentiertes, risikoadäquates Schulungskonzept.
Was du dokumentieren musst:
- Liste der eingesetzten KI-Systeme (die hast du schon aus dem vorherigen Schritt)
- Risikoklasse pro System (minimal / begrenzt / hoch)
- Schulungsinhalte: Beschreibung, was trainiert wurde (z. B. „Einweisung in korrekte ChatGPT-Nutzung für Protokolle: kein direktes Eingeben von Kundendaten ohne Pseudonymisierung")
- Teilnehmerliste mit Datum und Dauer
- Lernkontrolle: kann ein kurzer schriftlicher Test sein oder ein unterschriebenes „Ich habe die Einweisung verstanden"
Das klingt nach Bürokratie. In der Praxis reicht für einen 2-Personen-Betrieb ein einziger A4-Bogen, den beide unterschreiben. Das Format ist nicht vorgeschrieben, der Inhalt muss stimmen. Wer das nicht hat, riskiert bei einer Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörde (in Deutschland: die Bundesnetzagentur) Probleme beim Nachweis.
Bußgeld für Verstöße gegen Art. 4: bis zu 15 Mio. € oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes (KI-VO Art. 99 Abs. 3). Für ein kleines Maklerbüro ist das existenzbedrohend. Der Aufwand für den 1-Seiter ist es nicht.
Art. 50 EU AI Act: Wenn dein Chatbot Kunden bedient
Art. 50 gilt für alle KI-Systeme, die direkt mit natürlichen Personen interagieren, also für jeden Chatbot auf deiner Makler-Website.
Die Pflicht: Kunden müssen rechtzeitig, klar und verständlich darüber informiert werden, dass sie mit einem KI-System interagieren. Nicht im Kleingedruckten. Nicht drei Klicks tief. Sondern zum Zeitpunkt der Interaktion, sichtbar im UI.
Konkret bedeutet das für dein Chat-Widget:
- Klarer Hinweis am Anfang jeder Konversation: „Sie sprechen mit einem automatisierten KI-Assistenten"
- Alternativ dauerhaft sichtbar im Chat-Header: z. B. Icon plus Text „KI-Assistent", nicht „Lisa" ohne weiteren Hinweis
- Wenn der Chatbot Stimme nutzt (Voice-Bots): Hinweis zu Beginn des Gesprächs
Ausnahme: Wenn die KI-Eigenschaft des Chatbots „offensichtlich" ist, z. B. bei einem als Roboter illustrierten Widget mit dem Namen „Bot", kann der explizite Hinweis entfallen. Im Zweifel: immer hinweisen.
Fall-Tipp: Wenn du einen externen Anbieter (z. B. Tidio, Intercom, Drift) nutzt, prüfe dessen AGB und Dokumentation. Manche Anbieter haben den Art.-50-Hinweis schon eingebaut, aber nicht alle. Du als Betreiber bist verantwortlich, auch wenn der Anbieter es „vergessen" hat.
Art. 50 EU-KI-VO gilt für KI mit begrenztem Risiko seit 2. August 2026. Keine Übergangsfrist.
Art. 26 EU AI Act: Betreiberpflichten für Hochrisiko-KI
Dieser Abschnitt gilt nur, wenn du ein Hochrisiko-KI-System betreibst (Anhang III). Für die meisten Solo-Makler: überspringen, aber speichern für den Fall, dass du in Zukunft Tarifierungs-KI einsetzt.
Art. 26 Abs. 1–9 definiert den vollständigen Betreiber-Pflichtenkatalog:
- Technisch-organisatorische Maßnahmen nach Anbieter-Anweisungen umsetzen
- Menschliche Aufsicht sicherstellen: mindestens eine zuständige Person mit Weisungsbefugnis benennen
- Logging: automatisch erzeugte Protokolle des KI-Systems mindestens 6 Monate aufbewahren (Art. 26 Abs. 6)
- Eingabedaten müssen relevant und repräsentativ sein
- Vorfälle melden an den Anbieter und die Marktüberwachungsbehörde bei schwerwiegenden Risiken
- DSFA nach DSGVO Art. 35, wenn du noch keine hast und das System personenbezogene Daten systematisch auswertet
Konkret: Ein Makler, der eine externe Tarifierungs-KI für BU nutzt, braucht: (1) Nachweis, dass er die Anbieter-Dokumentation verstanden und umgesetzt hat, (2) eine benannte Aufsichtsperson, (3) ein 6-Monats-Logging-Archiv, (4) ein Vorfalls-Meldeprotokoll.
Der Anbieter der Software ist verpflichtet, dir diese Dokumentation zur Verfügung zu stellen. Wenn er das nicht kann oder will, ist das ein KO-Kriterium.
Praxis-Checkliste: Was du in den nächsten 14 Tagen erledigst
Sofort (Tag 1–3)
- KI-Bestandsliste erstellen: alle Tools, Anbieter, Zweck, Datentyp
- Risikoklasse pro Tool eintragen (minimal / begrenzt / hoch)
- Beim Software-Anbieter anfragen: „Ist Ihr System als Hochrisiko-KI nach Anhang III EU AI Act klassifiziert?"
Woche 1
- Art.-4-Schulungsnachweis erstellen: 1-Seiter mit Systemliste, Schulungsinhalt, Teilnehmerliste und Unterschrift(en)
- Chatbot-Widget prüfen: Ist der Art.-50-Hinweis sichtbar und rechtzeitig? Falls nicht: Anbieter kontaktieren oder Systemtext anpassen
Woche 2
- Datenschutzerklärung prüfen: KI-Einsatz erwähnt? Wenn KI personenbezogene Daten verarbeitet, muss die DSE nach Art. 13/14 DSGVO aktualisiert werden
- AVV mit KI-Anbietern prüfen, falls noch nicht vorhanden anfordern (das ist DSGVO, nicht EU AI Act, aber es hängt zusammen)
- Dokumentation ablegen: ein Ordner, digital oder physisch, mit allen Nachweisen
Für Hochrisiko-KI (Anhang III): zusätzlich Art.-26-Maßnahmen, Logging-Archiv, DSFA. Zeitplan je nach Tool separat planen.
Asscompact: Nur wenige Versicherungsmakler kennen die neuen KI-Regeln
Asscompact: EU AI Act, worauf Makler jetzt achten sollten
Art. 26 KI-VO: Pflichten der Betreiber von Hochrisiko-KI-Systemen
Compound Law: Art. 4 Schulungspflicht konkret erklärt
Art.-50-Offenlegung ab Werk.
KI-Chatbot mit Kennzeichnung im Header, DSGVO-konformes Hosting auf deutschen Hetzner-Servern, AVV inklusive. 14-Tage-Sprint, Festpreis ab 1.990 €.
Fazit
Der EU AI Act ist kein Versicherungskonzern-Thema. Er trifft auch den 2-Personen-Makler, der ChatGPT für Protokolle nutzt und einen Chatbot auf seiner Website hat. Für die meisten reicht ein A4-Schulungsnachweis und ein sichtbarer KI-Hinweis im Chat. Das ist in zwei Stunden erledigt, aber nur, wenn man es angeht.
Wer einen KI-Chatbot einsetzen will, der Art.-50-konform gebaut ist und den Kunden sauber abholt, findet im Chatbot-Modul den 14-Tage-Sprint für Versicherungsmakler, mit DSGVO-konformem Hosting auf deutschen Hetzner-Servern und AVV inklusive.