Compliance · Art. 50 · ab 2. August 2026

Art. 50 ab 2. August.
Der Hinweistext für Chatbot und Voicebot.

Ab dem 2. August 2026 gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung, auch für Makler, die KI im Kundenkontakt betreiben. Die meisten Erklärungen beschreiben das Gesetz. Dieser Beitrag liefert den konkreten Hinweistext für Chatbot und Voicebot und zeigt, was du sonst umstellst.

Acht Tage. Dann gilt Artikel 50 der EU-KI-Verordnung (EU 2024/1689), auch für Makler, die KI im Kundenkontakt betreiben. Die meisten Erklärungen, die gerade kursieren, beschreiben das Gesetz. Dieser Beitrag erklärt, was du konkret umstellst.

Was der Digital Omnibus verschoben hat und was nicht

Der Digital Omnibus (EU-Parlament 16. Juni 2026, Ratszustimmung 29. Juni 2026, Veröffentlichung im Amtsblatt erwartet Juli 2026) hat einiges bewegt:

  • Annex-III-Hochrisiko-KI: neu 2. Dezember 2027
  • Annex-I-Systeme: neu 2. August 2028

Artikel 50 steht nicht auf dieser Liste. Die Transparenzpflichten für Chatbots, Voicebots und synthetische Inhalte laufen planmäßig am 2. August 2026 an. Wer auf eine Verschiebung gewartet hat, wartet vergeblich.

Stand · Juli 2026

Keine Rechtsberatung. Bitte den aktuellen Rechtsstand für deinen konkreten Fall juristisch gegenchecken.

Artikel 50 im Überblick: vier Pflichten, nicht eine

Artikel 50 enthält vier separate Absätze: unterschiedliche Szenarien, unterschiedliche Fristen.

Abs. 1: Chatbot- und Voicebot-Offenlegung
Wer ein KI-System betreibt, das direkt mit natürlichen Personen interagiert, muss diese bei der ersten Interaktion klar informieren, dass sie mit einer KI kommunizieren. Gilt ab 2. August 2026.

Abs. 2: Maschinenlesbares Wasserzeichen für synthetische Inhalte
KI-generierte Audio-, Bild-, Video- und Textinhalte müssen mit maschinenlesbaren Markierungen versehen werden. Ausnahme: Systeme, die vor dem 2. August 2026 bereits auf dem Markt sind, haben bis zum 2. Dezember 2026 Zeit, weil die technischen Standards (C2PA, IPTC) noch nicht final sind.

Abs. 3: Emotionserkennung und biometrische Kategorisierung
Betroffene Personen müssen informiert werden, wenn solche Systeme eingesetzt werden. Für Standard-Maklerbüros: kein praxisrelevantes Szenario.

Abs. 4: Deepfakes
Synthetisch generiertes Audio, Video oder Bild, das reale Personen zeigt, muss als KI-generiert gekennzeichnet werden. Relevant, sobald du KI-generierte Werbevideos oder Personenfotos auf der Website einsetzt.

Achtung

Bußgeldrahmen nach Art. 99 Abs. 4 EU AI Act: bis zu 15 Mio. Euro oder 3 % des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, was höher ist. Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter, unter 2 Mio. Euro Umsatz): 75 % Reduktion. Kleine Unternehmen (unter 50 Mitarbeiter): 50 % Reduktion.

Ausnahme: offensichtliche Mensch-Maschine-Erkennbarkeit („reasonable person"-Klausel). Wenn ein durchschnittlicher Nutzer sofort erkennt, dass er mit einer Maschine spricht, zum Beispiel bei einem Widget mit klarer „Bot"-Bezeichnung, kann der Hinweis nach Abs. 1 entfallen. Im Zweifel gilt: Pflicht zur Kennzeichnung. Zweifelsfälle gehen zu deinen Lasten.

Wen es trifft: Makler-Praxis vs. Regeltext

Der Regeltext sagt: „Betreiber eines KI-Systems, das direkt mit natürlichen Personen interagiert." In der Maklerpraxis:

Definitiv betroffen:

  • Website-Chatbot für Kundenanfragen, auch wenn du ihn von einem SaaS-Anbieter mietest. Betreiber bist du.
  • Voicebot im Telefonservice außerhalb der Öffnungszeiten
  • KI-generierte E-Mails, die automatisiert an Kunden verschickt werden und als persönliche Nachricht erscheinen

Wahrscheinlich nicht betroffen:

  • Internes KI-Tool, zum Beispiel Claude für Angebotsentwürfe, die du prüfst und selbst versendest
  • KI-Zusammenfassungen in deiner Maklersoftware (AMS365, blau direkt), wenn der Kunde nur das geprüfte Protokoll erhält

Die Grauzone: Du schickst einem Kunden eine von Claude verfasste E-Mail ohne KI-Vermerk. Art. 50 Abs. 4 greift bei synthetischen Medien mit Personendarstellung oder bei Themen von öffentlichem Interesse. Eine persönliche Makler-Mail dürfte nicht darunter fallen. Aber: § 60 VVG und die IDD-Richtlinie verlangen dokumentierte Beratung. Wenn KI die Empfehlung formuliert, gehört das ins Protokoll, unabhängig vom AI Act.

Chatbot-Hinweistext: konkrete Formulierung für deine Website

Hinweis

Kein Rechtsstandard. Der Beispieltext ersetzt keine eigene rechtliche Prüfung.

Art. 50 gibt keinen Mustertext vor. Er verlangt „klar und eindeutig", und zwar vor der ersten Nutzereingabe.

Beispieltext für ein Chat-Widget:

Dieser Assistent ist ein KI-System. Er beantwortet allgemeine Fragen zu Versicherungen und nimmt Anfragen auf. Er ersetzt keine persönliche Beratung. Für verbindliche Auskünfte: [Kontakt aufnehmen]

Drei Pflicht-Elemente:

  1. Explizite KI-Bezeichnung: „KI-Assistent", „KI-System" oder „automatisiertes System". Kein „virtueller Berater" ohne KI-Zusatz. Kein „digitaler Mitarbeiter".
  2. Scope-Begrenzung: was die KI nicht leistet, also keine Beratung, keine verbindlichen Auskünfte
  3. Eskalationsweg: direkte Kontaktmöglichkeit zum Menschen

Wo der Hinweis stehen muss: im Chat-Fenster selbst, sichtbar, bevor der Nutzer tippt. Ein Disclaimer im Impressum oder in den AGB reicht nicht.

Voicebot und Telefon-KI: die unterschätzte Baustelle

Etwa 18 % der deutschen Maklerbüros setzen laut InsurTech-Marktüberblick (Versicherungsbote.de, Juli 2026) eine Form von KI-Telefonie ein, meist punktuell: Voicemail-Aufnahme, Service außerhalb der Öffnungszeiten.

Art. 50 Abs. 1 gilt auch für Voicebots. Der Hinweis muss akustisch erfolgen, bei Gesprächsbeginn.

Beispiel-Formulierung:

Guten Tag. Sie sprechen mit einem KI-System der Maklerpraxis [Name]. Ich nehme Ihre Anfrage auf. Für persönliche Beratung rufen Sie uns bitte während unserer Öffnungszeiten an.

Drei häufige Implementierungsfehler:

  1. Weiterleitung ohne Hinweis: Der Voicebot nimmt an und kündigt dann „einen Mitarbeiter" an. Der Hinweis muss am Anfang kommen, nicht am Ende.
  2. Aufzeichnung ohne DSGVO-Basis: KI-Telefonie zeichnet oft automatisch auf. Das braucht eine Rechtsgrundlage (§ 26 BDSG oder Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO) und ist vom AI-Act-Hinweis vollständig unabhängig zu behandeln.
  3. Fehlender AVV mit dem Telefonanbieter: Wenn ein SaaS-Voicebot die Gespräche verarbeitet, ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich. EU-Datenresidenz prüfen.

Art. 4 KI-Kompetenz: was seit Februar 2025 gilt

Artikel 4 (EU 2024/1689) ist seit dem 2. Februar 2025 in Kraft, seit fast 18 Monaten. In den meisten Makler-Checklisten fehlt er trotzdem.

Anforderung: Betreiber von KI-Systemen müssen sicherstellen, dass beteiligte Mitarbeiter „ausreichende KI-Kompetenz" besitzen, und das dokumentieren.

Was Behörden akzeptieren (Stand: April 2026, Quelle: Skill-Sprinters, IHK Köln):

  • Schulungs-Curriculum mit Themen und Dauer
  • Teilnehmerliste mit Datum und Unterschrift
  • Lernkontrolle: Quiz, Zertifikat oder schriftliche Bestätigung

Für ein 3-Personen-Büro reicht Folgendes:

  • 2-stündige Inhouse-Session zu den genutzten Tools (ChatGPT Business, Claude Pro/Team, Copilot)
  • Themen: Halluzinationen erkennen, DSGVO-Grenzen (welche Daten darf ich eingeben?), Protokollpflicht bei KI-generierten Outputs
  • Teilnahmeprotokoll im Ordner „KI-Dokumentation 2025"

Dieser Nachweis wird relevant bei:

  • Datenschutzprüfung nach einem Vorfall
  • Audit durch einen KI-Anbieter (AVV-Pflichten)
  • Kundenfrage zur Qualitätssicherung von KI-Outputs

Checkliste: 8 Schritte bis 2. August 2026

Achtung

Keine Rechtsberatung. Prüfung mit einem Anwalt empfohlen.

  • KI-Inventar erstellen: alle Kundenkontaktpunkte mit KI dokumentieren: Chatbot, Voicebot, automatisierte Mails, KI-generierte Website-Inhalte oder Social-Media-Posts
  • Chatbot-Hinweis implementieren: Text „Dieser Assistent ist ein KI-System" sichtbar vor der ersten Nutzereingabe. Nicht im Footer, sondern im Chat-Widget selbst.
  • Voicebot-Ansage prüfen: akustischen KI-Hinweis zu Gesprächsbeginn einbauen
  • AVV checken: alle SaaS-KI-Tools auf gültigen Auftragsverarbeitungsvertrag und EU-Datenresidenz prüfen. Kein AVV, keine personenbezogenen Kundendaten eingeben.
  • Deepfake-Policy festlegen: KI-generierte Personenbilder oder -videos mit sichtbarem „KI-generiert"-Label versehen
  • Art. 4 Kompetenznachweis anlegen: Schulungsprotokoll für alle Mitarbeiter mit KI-Nutzung. Rückwirkend ab 2. Februar 2025 dokumentieren.
  • IDD-Protokoll anpassen: Wenn KI Beratungsprotokoll-Entwürfe erstellt, den Vermerk „Entwurf KI-unterstützt, geprüft und freigegeben von [Name]" eintragen
  • Wasserzeichen-Deadline vormerken: Art. 50 Abs. 2 für neue Systeme sofort ab 2. August 2026, für bestehende Systeme bis 2. Dezember 2026
Frist

2. August 2026: Art. 50 Abs. 1 (Chatbot- und Voicebot-Hinweis) und Abs. 2 für neue Systeme. 2. Dezember 2026: Wasserzeichen-Pflicht für Systeme, die vor dem 2. August 2026 auf dem Markt waren.

Quellen

ComplianceHub: Art. 50 und Digital Omnibus · AI Act Blog: Art. 50 Deadline 2. August 2026 · Skill-Sprinters: Art. 4 Schulungsnachweis · Versicherungsbote: InsurTech Voice AI Marktüberblick · Kanzlei Michaelis: KI im Versicherungsvertrieb

Modul 01 · Chatbot

Art.-50-Hinweistext ab Werk.

KI-Chatbot mit korrektem Hinweistext vor der ersten Eingabe, Eskalationslogik zum Menschen und dokumentierter Architektur. DSGVO-konformes Hosting auf deutschen Servern. 14-Tage-Sprint, Festpreis ab 1.990 €.

Details zum Chatbot

Fazit

Art. 50 läuft am 2. August 2026 an, und der Digital Omnibus hat daran nichts geändert. Das ist der häufigste Irrtum, der gerade in Maklerkreisen kursiert. Drei Sofortmaßnahmen: Chatbot-Hinweis rein, Voicebot-Ansage prüfen, KI-Inventar anlegen. Der Art.-4-Kompetenznachweis ist seit Februar 2025 überfällig, das gehört diese Woche in einen Ordner.

Was komplex bleibt: die Grauzone zwischen interner KI-Nutzung und Kundenkontakt, und die technischen Standards für Wasserzeichen. Beide Punkte auf Wiedervorlage: 2. Dezember 2026.

Wenn du einen KI-Chatbot brauchst, der von Grund auf Art.-50-konform gebaut ist, mit korrektem Hinweistext, Eskalationslogik und dokumentierter Architektur: KI-Chatbot-Modul ansehen.

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